Wappen

Stadtgemeinde
Kitzbühel

Stadtwappen und Stadtfahne

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Stadtwappen und Stadtfahne

StadtwappenWiederholt schon wurde in der Stadtzeitung auf die Rechtslage hinsichtlich des Stadtwappens hingewiesen. Aus dem neuerlich gegebenen Anlass der konsenslosen Verwendung des heraldischen Kitzbüheler Stadtwappens auf einer Facebook-Seite im Internet wird darauf hingewiesen, dass die Führung und sonstige Verwendung eines Gemeindewappens unzulässig ist, außer es liegt hiefür eine mit Bescheid des Gemeinderates ausgesprochene ausdrückliche Bewilligung vor.

Dabei handelt es sich nicht um eine Laune der Stadtverwaltung, sondern ist diese Rechtslage im § 11 Tiroler Gemeindeordnung 2001 eindeutig fixiert. Die erwähnte Bewilligung wäre nur dann zu erteilen, wenn eine solche im besonderen Interesse der Gemeinde gelegen und ein nachteiliger Gebrauch nicht zu erwarten ist. Eine solche Bewilligung wäre eine Ermessensentscheidung des Gemeinderates. Der Gemeinderat der Stadt Kitzbühel hat bisher eine solche Genehmigung äußerst selten erteilt.

Zur Führung und Verwendung des Stadtwappens ist sohin vorweg ausschließlich die Stadt Kitzbühel berechtigt. Gemäß § 11 (6) Tiroler Gemeindeordnung 2001 ist die konsenslose Führung oder Verwendung eines Gemeindewappens, sofern die Tat nicht sogar den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, eine Verwaltungsübertretung und entsprechend zu ahnden.

Das Kitzbüheler Wappen ist seit alters her eine steigende Gämse auf grünem Dreiberg mit silbernem Hintergrund (zum Kitzbüheler Stadtwappen im Laufe der Jahrhunderte siehe Stadtbuch Band  IV S. 257 – 268).

Vom Stadtwappen zu unterscheiden ist die Fahne der Stadt Kitzbühel. Über Vorschlag des Tiroler Landesarchivs wurden die Farben der Stadtfahne mit Beschluss des Gemeinderates vom 1. Februar 1978 mit weiß-grün festgelegt.

01.02.2012